Der Arbeitgeber kann Sachbezüge ohne Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer keinesfalls auf das kollektivvertragliche Mindestentgelt anrechnen.
OGH 19. 11. 2003, 9 ObA 112/03s
Sachverhalt
Einem im Außendienst beschäftigten Angestellten, dessen Dienstverhältnis dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte unterlag, wurde das kollektivvertragliche Mindestgehalt nicht vollständig in bar ausgezahlt, da der Arbeitgeber auf dieses Sachbezüge (Dienstwagen, Telefon) anrechnete. Eine derartige Anrechnung war weder im Dienstvertrag vorgesehen, noch gab es diesbezüglich eine sonstige Vereinbarung. Der Arbeitnehmer forderte nach Beendigung des Dienstverhältnisses die nicht ausbezahlte Entgeltdifferenz.