Kaum sind die ab 1. 1. 2004 gültigen Vorschriften für die neue Altersteilzeit in Kraft getreten, gibt es bereits gesetzliche Anpassungen und erlassmäßige Klarstellungen. Diese betreffen insbesondere Fragen zur Ersatzkraftbeschäftigung und zum Ausmaß der Förderung beim Blockzeitmodell.