Arbeitsmarktservice - Landesgeschäftsstelle Wien / Grundlagen und Maßnahmen Service für Unternehmen / Sachbearbeiterin
Altersteilzeit - offene Fragen zur Ersatzkraftbeschäftigung
PV-Praxis: Für ab 1. 1. 2004 wirksam werdende Altersteilzeitvereinbarungen ist der Anspruch auf 100 % Altersteilzeitgeld (= Förderung durch das AMS) von der Beschäftigung einer Ersatzkraft abhängig. Die gesetzliche Regelung lässt jedoch einige praktische Fragen unbeantwortet.