Die ab 1. 1. 2004 gültige Berechnungsmethode für den Malus bei Freisetzung älterer Dienstnehmer bewirkt eine weitgehende Gleichbehandlung von Männern und Frauen und eine stärkere Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Sie führt im Regelfall zu einem deutlich höheren Malus als die bisherige Regelung.