Aufgrund der gesetzlichen Neuerungen kommt es ab 1. 1. 2004 zu einer deutlich spürbaren Senkung der Beiträge und Lohnnebenkosten bei älteren Arbeitnehmern. Bemerkenswert ist vor allem der Entfall der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab dem vollendeten 58. Lebensjahr (bei Männern) bzw. 56. Lebensjahr (bei Frauen).