Auswirkungen der Pensionsreform auf die Personalverrechnung
Durch die große Pensionsreform kommt es zu einer schrittweisen Anhebung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer (Frühpension) im Zeitraum vom 1. 7. 2004 bis 1. 4. 2014. Welches Frühpensionsalter jeweils gilt bzw. welcher frühestmögliche Pensionsstichtag für einen bestimmten Arbeitnehmer zur Anwendung kommt, ist auch für die Personalverrechnung durchaus von Interesse: