Mit 1. 1. 2004 treten wesentliche Neuerungen für die Altersteilzeit in Kraft. Diese sind vor allem für neue Altersteilzeitvereinbarungen von Bedeutung, die ab 1. 1. 2004 beginnen. Aber auch für bereits laufende Altersteilzeitvereinbarungen kommt es - je nach Laufzeitbeginn - teilweise zu wichtigen Änderungen.
Neuerungen ab 1. 1. 2004
Im Überblick handelt es sich insbesondere um folgende Neuerungen ab 1. 1. 2004: