Zusammenfassung: Die Autorin weist darauf hin, dass Abrechnungsbelege auch mittels e-mail übermittelt werden können und betont das Erfordernis einer Verschlüsselung und einer digitalen Signatur zur Gewährleistung der Authentizität und Vertraulichkeit.
Rechtsgrundlagen: § 78 Abs 5 EStG