Der Autor weist darauf hin, dass eine Arbeitssuche oder Ausbildung im Ausland oder zwingende familiäre Gründe eine Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldbezuges wegen eines Auslandsaufenthalts rechtfertigen können.
VwGH 8.3.1994, 93/08/0110; VwGH 26.5.2004, 2001/08/0128