Der Autor erläutert, welche Gründe das Ruhen des Arbeitslosengeldes zur Folge haben und beschreibt die Rechtsfolgen des Ruhens. Weiters nimmt er zur Umrechnung der Ruhensfrist auf Kalendertage Stellung und behandelt die Frage, ob der Bezug einer Urlaubsersatzleistung oder Urlaubsabfindung nach dem BUAG zum Ruhen des Arbeitslosengeldes führt.
VwGH 16.10.2002, 99/03/0451