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Keine steuerliche Anerkennung freiwilliger Abfertigungen bei Vergleichsabschluss

SteuerrechtJudikaturPV-Info 2007, 26 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Das BMF legt in Rz 1103 der LStR 2002 fest, dass die steuerliche Anerkennung von Vergleichszahlungen als feiwillige Abfertigungszahlungen den konkreten Nachweis der Strittigkeit des Abfertigungsanspruchs voraussetzt.

Rechtsgrundlagen: Rz 1103 LStR 2002; § 67 Abs 8 EStG

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