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Praxishinweise zur Schwerarbeit

Arbeitsrecht - SozialrechtJudikaturPV-Info 2007, 18 - 22 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die in der Schwerarbeitsverordnung normierten Melde- und Beitragspflichten des Dienstgebers konkretisiert und der Begriff der Schwerarbeit definiert. Weiters wird auf eine Auflistung der typischerweise als Schwerarbeit einzustufenden Berufe, die vom Sozialministerium erstellt wurde, hingewiesen.

Rechtsgrundlagen: Schwerarbeitsverordnung; Art VII Abs 2 Z 5 NSchG; Art X NSchG; Art XI Abs 3 NSchG

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