Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die in der Schwerarbeitsverordnung normierten Melde- und Beitragspflichten des Dienstgebers konkretisiert und der Begriff der Schwerarbeit definiert. Weiters wird auf eine Auflistung der typischerweise als Schwerarbeit einzustufenden Berufe, die vom Sozialministerium erstellt wurde, hingewiesen.
Rechtsgrundlagen: Schwerarbeitsverordnung; Art VII Abs 2 Z 5 NSchG; Art X NSchG; Art XI Abs 3 NSchG