Zusammenfassung: In dem Beitrag wird auf die Änderung der Rz 1116a LStR 2002 durch den 2. Wartungserlass 2006 hingewiesen, wonach die steuerfreien Überstundenzuschläge auch dann aus einem All-inklusive-Gehalt herausgerechnet werden können, wenn die abgedeckte Überstundenanzahl nicht konkret festgelegt wurde. Eine Überstundenzahl von 20 Stunden dürfe somit unterstellt werden.