§ 26 EStG; § 67 Abs 1 EStG; § 16 Abs 1 EStG; § 63 Abs 4 EStG; § 49 Abs 3 ASVG; § 4 Abs 5 VKG; § 67 Abs 2 EStG
Auf Ersuchen des Arbeitgebers hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub zu stornieren. In so einem Fall hat der Arbeitgeber die Reisestornokosten zu ersetzen. Es stellt sich die Frage, ob Reisestornokosten als Auslagenersätze behandelt werden können, oder um Leistungen, die nicht unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen.