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Fehlerhafte Beendigung einer Stiftung und Organstellung Eine Untersuchung nach liechtensteinischem Recht

BeitragAufsatzMartin SchauerPSR 2023/45PSR 2023, 156 - 160 Heft 4 v. 5.2.2024

Wird eine Stiftung aufgelöst, ohne dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen, so kann der Auflösungsbeschluss des Stiftungsrats vom Gericht aufgehoben werden (Art 552 § 39 Abs 5 PGR). Der Beitrag spricht sich - im Sinne der bisher in Liechtenstein vorherrschenden Judikatur - dafür aus, dass die Rechtsstellung von Organmitgliedern einer fehlerhaft ausgelösten Stiftung erlischt. Dabei bleibt es auch, wenn der Auflösungsbeschluss später vom Gericht gem Art 552 § 39 Abs 5 PGR aufgehoben wird.

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