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Die Stellung als Letztbegünstigter einer Stiftung vermittelt grundsätzlich einen Geldanspruch und keinen Naturalanspruch

RechtsprechungJudikaturJohannes GasserPSR 2023/36PSR 2023, 136 - 139 Heft 3 v. 8.11.2023

Art 552 § 8 Abs 1 PGR; Art 136 PGR

Die Grundlagen für Ansprüche des Letztbegünstigten gegen eine Stiftung orientieren sich nicht ohne weiteres an den Rechtsstellungen von Begünstigungsberechtigten und Ermessensbegünstigten.

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