§ 17 Abs 5, §§ 19, 27 Abs 2 PSG
Sofern dem Familienbeirat in der Stiftungsurkunde keine entsprechenden (Mitwirkungs-)Rechte eingeräumt sind, kommt diesem im Verf betreffend die Bestimmung der Vorstandsvergütung keine Parteistellung und Rekurslegitimation zu.