Art 552 § 9 PGR; Art 2 Staatsschutzgesetz
Wird von einem Begünstigten gegenüber einer liechtensteinischen Stiftung ein privatrechtliches Auskunftsrecht geltend gemacht, und tut er dies auf Anweisung eines ausländischen Gerichts, stellt sich die Frage, ob dabei die liechtensteinischen Rechtshilfevorschriften umgangen werden.