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Parteistellung und Rechtsmittellegitimation der Begünstigungsberechtigten im Verfahren über die Abberufung eines Treuhänders

Schwerpunkt LiechtensteinJudikaturGeorg E. KodekPSR 2023/20PSR 2023, 79 - 83 Heft 2 v. 28.7.2023

Art 2 AussStrG; Art 929 Abs 3 PGR

Die Beschwer und die Rechtsmittellegitimation sind als besondere Prozessvoraussetzungen eines Rechtsmittels gleichzubehandeln.

So wie die Beschwer des Rechtsmittelwerbers zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen muss, andernfalls das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen wäre, muss auch die Rechtsmittellegitimation im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen.

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