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Zur Rechtsnatur einer Zuwendung in Erfüllung des Stiftungszwecks

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/23PSR 2021, 90 - 93 Heft 2 v. 15.7.2021

RekG: Unentgeltliche Zuwendungen an Begünstigte zur Verwirklichung des Stiftungszwecks sind keine Schenkungen iSd § 1 Abs 1 lit d NotAktsG.

RekG: Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist vielmehr der Stiftungszweck selbst.

RekG: Aufgrund der Notariatsaktspflicht für Stiftungserklärungen und des (zumindest grds) Erfordernisses eines Vorstandsbeschlusses ist ein - den Bestimmungen des NotAktsG als Grundgedanke zugrundeliegender - Übereilungsschutz nicht erforderlich.

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