Als Sanktion für den vorzeitigen Vollzug eines Fusionsvorhabens kann die Europäische Kommission1 unter anderem Geldbußen für die zuwiderhandelnden Unternehmen verhängen. Wann die Befugnis der EK zur Verfolgung einer Zuwiderhandlung sowie zur Vollstreckung einer bereits verhängten Geldbuße verjährt und ob dies überhaupt von praktischer Relevanz ist, ist Gegenstand dieses Beitrags.