Die aktuelle Verordnung (EU) 330/2010 , welche den sogenannten „sicherer Hafen“ für die Anwendung von Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen näher determiniert („VO 330/2010 “), läuft mit 31. Mai 2022 aus. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission am 9. Juli 2021 ihren Entwurf einer überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („Vertikal-GVO“) sowie entsprechend überarbeitete Leitlinien für vertikale Beschränkungen („Vertikal-LL“) vorgelegt. Nachstehender Beitrag soll einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuerungen im Vertriebskartellrecht skizzieren und bietet außerdem eine kritische Auseinandersetzung mit Vorgenannten.