Der österreichische Gesetzgeber setzt mit dem KaWeRÄG 20211 in erster Linie die Richtlinie (EU) 2019/1 2 um. Dazu kommt es neben den – zuletzt erörterten3 – Änderungen des KartG auch zu Änderungen des WettbG.
Der österreichische Gesetzgeber setzt mit dem KaWeRÄG 20211 in erster Linie die Richtlinie (EU) 2019/1 2 um. Dazu kommt es neben den – zuletzt erörterten3 – Änderungen des KartG auch zu Änderungen des WettbG.