Deskriptoren: Europäisches Gericht; Herabsetzung der Geldbuße; Berechnung der Geldbuße.
Normen: Art 101 AEUV, Art 23 VO 1/2003 , Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen
Das EuG ist zuständig, die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission zu überprüfen. Es kann die verhängte Geldbuße aufheben, herabsetzen oder erhöhen.