Im Mai 2016 hatte die Europäische Kommission die angemeldete Übernahme des Mobilfunkanbieters Telefónica UK durch Hutchison 3G UK wegen wettbewerblicher Bedenken untersagt. Das Europäische Gericht in Luxemburg hob diese Untersagungsentscheidung nun im Mai 2020 auf. Das Urteil enthält wichtige Hinweise zur Reichweite des für die Untersagung von Zusammenschlüssen in der europäischen Fusionskontrolle relevanten Kriteriums („erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs“). Zudem präzisiert das Gericht die Beweisanforderungen, denen die Kommission in diesem Zusammenhang nachkommen muss.