Mit der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle wird das Ziel der Erhaltung und Förderung wettbewerblich strukturierter Märkte verfolgt. In der Praxis stellt sich dabei oftmals die Frage, welche Rolle der Veräußerer im Zusammenschlussverfahren einnehmen kann. Das KOG hat sich dabei erst jüngst in der Entscheidung 16 Ok 2/20k – Parteistellung Veräußerer erstmals mit dieser Frage für das kartellgerichtliche Prüfverfahren auseinandergesetzt. Neben einer vertieften Analyse der Entscheidung des KOG, gibt dieser Beitrag einen Überblick über die möglichen Rollen des Veräußerers sowohl im Verwaltungsverfahren vor den Amtsparteien als auch für das Verfahren vor dem Kartellgericht.