Deskriptoren: Konzernprivileg; Alt-Fusion; Vereinbarung.
Normen: Art 101 AEUV, § 1 KartG, Art 21 FKVO
Der gesellschaftsrechtliche Senat des OGH kommt in seiner Entscheidung 6 Ob 105/19p zu einigen interessanten kartellrechtlichen Schlussfolgerungen, von welchen folgende eine besondere Beleuchtung bedürfen: (i) Konzernprivileg, (ii) Vereinbarung iSd Art 101 AEUV und (iii) Behandlung von „Alt-Fusionen“. Außerdem würde die Umsetzung der OGH-Entscheidung einen eigenen Kartellrechtsverstoß begründen.