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Die Nichtanwendung des Kartellverbots (nur) bei der Ausübung von Vetorechten eines mitkontrollierenden Gesellschafters

EntscheidungenMartin Gassler11Die im Beitrag geäußerte Meinung gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.ÖZK 2020, 72 Heft 2 v. 15.4.2020

Deskriptoren: Kartellverbot; Art 101 AEUV; Ausübung von Gesellschafterrechten; Kontrollerwerb; Konzernprivileg; Konzernhaftung; Zusammenschlusskontrolle; Mitkontrolle; negative Kontrolle; Gemeinschaftsunternehmen.

Normen: Art 101 AEUV, Art 21 FKVO

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