vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Warum die Most-Favoured-Customer-Klausel zu keiner Kernbeschränkung erklärt oder gar als eine solche angesehen werden sollte

AbhandlungenAnnika WandererÖZK 2020, 54 Heft 2 v. 15.4.2020

In ihrer Jahrestagung im Oktober 2019 machte der Arbeitskreis Kartellrecht in seinem Hintergrundpapier den Vorschlag, weite Most-Favoured-Customer-Klauseln (oft auch Most-Favoured-Nation-Klauseln oder – auf Deutsch – Meistbegünstigungsklauseln) als Kernbeschränkung in der vertikalen Gruppenfreistellung zu klassifizieren. Der folgende Aufsatz hinterfragt die Sinnhaftigkeit der vorgeschlagenen Aufnahme als Kernbeschränkung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte