Mit Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU 1 über die öffentliche Auftragsvergabe ins nationale Recht mit dem BVergG 20182 wurde das Vergaberecht in Österreich auf eine neue rechtliche Basis gestellt. Die Verschärfung jener Bestimmungen, die einen Schnittpunkt zwischen Kartell- und Vergaberecht darstellen, bildet dabei einen Kernpunkt dieser Novellierung. Die damit einhergehenden Unklarheiten schaffen nun viel Raum für Diskussionen.