Mit Ablauf des 31. Jänner 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union ausgetreten, was zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Europäischen Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union sowie deren Zuständigkeit hinsichtlich der Verfahren, die vom bzw gegen das Vereinigte Königreich eingeleitet oder von diesem zur Vorabentscheidung vorgelegt wurden, hat.