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Buchpreisbindung: Des Kaisers neue Kleider

AbhandlungenJohannes Peter GruberÖZK 2020, 9 Heft 1 v. 15.2.2020

Die deutsche Monopolkommission11Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften in Deutschland auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung, berät. https://www.monopolkommission.de Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 sowie in § 42 Abs 5 des GWB, weiters im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Telekommunikationsgesetz (TKG) und Postgesetz (PostG) geregelt. Sie erstellt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzen­tration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der kartellrechtlichen Vorschriften würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt, § 44 Abs 1 GWB. kommt im Sondergutachten Nr 8022Die Monopolkommission hat in einem Sondergutachten im vergangenen Jahr die – auch in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene – Buchpreisbindung untersucht, vgl Monopolkommission, Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld, Sondergutachten Nr 80. vom 29.05.2018 zum Ergebnis, dass sich weder positive noch negative Auswirkungen der Buchpreisbindung empirisch feststellen lassen. Sie empfiehlt daher, die Buchpreisbindung abzuschaffen. Der Deutsche Bundestag hat sich als Reaktion darauf am 14.12.2018 „einstimmig“ zur Buchpreisbindung bekannt und die deutsche Bundesregierung aufgefordert, sich bei der Europäischen Kommission für die Erhaltung der Buchpreisbindung einzusetzen.33Der Deutsche Bundestag hat sich „demonstrativ zum Erhalt der Buchpreisbindung bekannt“. Mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete er am 14.12.2018, einen entsprechenden Antrag der CDU / CSU- und der SPD-Fraktion (BT-Drucks 19/6413). Mit dem Antrag fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, der Empfehlung der Monopolkommission zur Abschaffung der Buchpreisbindung nicht zu folgen und sich innerhalb der Europäischen Kommission für ihre Erhaltung einzusetzen, Deutscher Bundestag, 14.12.2018, Textdokument 581400. Auch wenn es dafür keine vernünftigen Gründe gibt.

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