Die BWB hat erste Zahlen zur Nutzung ihres Anfang 2018 implementierten „Whistleblowing-Systems“ veröffentlicht: Über dieses internetbasierte Hinweisgebersystem scheint eine beachtliche Anzahl an inhaltlich für die BWB interessanten Hinweisen auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen eingelangt zu sein. Dieser Umstand soll hier zum Anlass genommen werden, Vor- und Nachteile des Nebeneinander von „Whistleblowing-System“ und Kronzeugenregel zu beleuchten sowie zu hinterfragen, ob die Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten für potenzielle Informanten ausreichend transparent sind.