Nach Einführung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit vor mehr als vier Jahren ist das VwGVG seither aus dem juristischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Diese Zeitspanne bot nicht nur für Lehre und Rechtsprechung Gelegenheit, dieses zentrale Regelungswerk für das verwaltungsgerichtliche Verfahren näher zu analysieren, Klarstellungen zu treffen und entscheidende Weichenstellungen vorzunehmen. Sie bescherte ihm auch – in Form der Novellen BGBl I Nr. 24/2017 und BGBl I Nr. 138/2017 – erste Adaptierungen.