OGH, 12.07.2018, 16 Ok 1/18k ua
Fachverband Reisebüros / Lufthansa
Das Erstgericht hat entschieden, dass im konkreten Fall „sowohl europäisches als auch österreichisches Wettbewerbsrecht anzuwenden“ ist; der OGH hat dem nicht widersprochen. Diese Entscheidung ist meines Erachtens nicht richtig: