Europäische Union
Europäischer Gerichtshof
Einstweilige Verfügung. Der Antragsteller kann mit einer einstweiligen Anordnung vorläufig verhindern, dass die Kommission eine Entscheidung veröffentlicht. Er hat dazu zu behaupten und glaubhaft zu machen, dassdie Entscheidung Geschäftsgeheimnisse oder Berufsgeheimnisse enthält und