Deskriptoren: Preisdiskriminierung; Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Benachteiligung im Wettbewerb; Verwertungsgesellschaft.
Normen: Art 102 AEUV, § 4 KartG, § 5 KartG
Mit seinem Urteil in der Rs MEO gibt der EuGH wichtige Anhaltspunkte für die Handhabung des Tatbestandselements der Benachteiligung im Wettbewerb bei einer Diskriminierung von Handelspartnern durch ein marktbeherrschendes Unternehmen. Der Beitrag beleuchtet das Urteil und diskutiert potentielle Auswirkungen für die Praxis.