Das geltende österreichische Staatsbürgerschaftsrecht beruht in seinen Grundzügen auf Rechtsvorschriften, die im Jahre 1965 erlassen und 1985 wiederverlautbart wurden. Die letzte größere Novelle erfolgte im Jahr 2013 und war diese Änderung, als auch der Mangel an – aktueller – facheinschlägiger Literatur für die Herausgeber Anlass, einen aktuellen und umfassenden Kommentar zum Staatsbürgerschaftsgesetz mit Stand 1. Dezember 2016 aufzulegen.