Deskriptoren: Bau; Trockenbau; Kartellverbot; Marktabgrenzung bei beschränkten Vergabeverfahren; fortgesetzte Zuwiderhandlung.
Normen: § 1 Abs 1 KartG 2005, § 29 Z 1 lit a KartG 2005
Im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit in der Baubranche erwirkte die BWB beim Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße gegen ein erstes Unternehmen wegen der Teilnahme an einem System zur Koordinierung des Angebotsverhaltens bei „beschränkten“ bzw „nicht-offenen“ Ausschreibungen. In diesem Zusammenhang werden im folgenden Beitrag die Themen „einheitliche Zuwiderhandlung“ und „Bagatellausnahme“ angesprochen.