Der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung beim Kartellgericht ist für Unternehmen ein wichtiges Mittel, um sich rasch und effektiv gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Lieferanten, Abnehmern oder Wettbewerbern zur Wehr zu setzen. In der Praxis scheitern die meisten Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung an den Bescheinigungsanforderungen. Ein wesentlicher Aspekt für eine erfolgreiche Antragstellung beim Kartellgericht ist ausreichendes rechtliches Gehör. Der OGH hat in seiner Entscheidung 16 Ok 12/131 klargestellt, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs auch im kartellgerichtlichen Provisorialverfahren zur Anwendung kommt.