Normen: AEUV Art 101 Abs 1, Art 20 Abs 4 VO 1/2003 .
In seinem aktuellen Urteil nimmt der EuGH zu der Frage Stellung, welche Anforderungen an die Begründung des geografischen Umfangs eines vermuteten Kartellrechtsverstoßes im Rahmen von Art 20 Abs 4 VO 1/2003 zu stellen sind. Der Gerichtshof räumt der Europäischen Kommission dabei einen weiten Ermessensspielraum ein.