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(K)eine Revolution – Haftung für Preisschirmeffekte nach europäischem Wettbewerbsrecht: Urteil EuGH, C-557/12, Kone ua

AbhandlungenChristian Gänser , Natalie Harsdorf11Der Aufsatz gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.ÖZK 2014, 167 Heft 5 v. 1.10.2014

Der EuGH hat die Haftung von Kartellteilnehmern für Schäden, die durch Preisschirmeffekte entstehen, bejaht. Dass diese Entscheidung im Einklang mit dem österreichischen Schadenersatzrecht steht, wird durch eine Analyse der zugrundeliegenden ökonomischen Überlegungen deutlich.

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