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Anmerkung zur Stellungnahme der Generalanwältin Kokott in der Rs „Kone“: Schadenersatzansprüche aufgrund von „Preisschirmeffekten“ bei Kartellverstößen?

AbhandlungenNada Ina PauerÖZK 2014, 171 Heft 5 v. 1.10.2014

Kritische Beurteilung der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch Preisschirmkläger unter Berücksichtigung der Stellungnahme von GA Kokott im Vorabentscheidungsersuchen des OGH in der Rs „Kone“.11EuGH, 5.6.2014, C-557/12 , Rn 21, WuW/E EU-R 3030 = WUW 2014, 723 – Kone ua. Anzumerken ist, dass sich dieser Beitrag auf Anmerkungen zur Stellungnahme der Generalanwältin konzentriert. Zur Beurteilung der Entscheidung des Gerichthofes, siehe Pauer, Schadenersatzansprüche aufgrund von „Preisschirmeffekten“ bei Kartellverstößen, demnächst im WuW.

Deskriptoren: Schadenersatz aufgrund von Wettbewerbsverstößen, Zurechnung, Adäquanztheorie.

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