Am 5. Februar dieses Jahres trat Joaquín Almunia, der EU-Kommissar für Wettbewerb, vor die Öffentlichkeit und verkündigte eine Einigung in der kartellrechtlichen Prüfung von Google Search. 2 Der Kern der Vorwürfe bezüglich der Ausnützung einer marktbeherrschenden Stellung besteht darin, dass Google bei der Darstellung der Suchergebnisse die Links zu den eigenen spezialisierten Suchdiensten (sg vertikale Suchservices) gegenüber Links zu konkurrierenden spezialisierten Suchdiensten bevorzugt hätte. Dieser Beitrag analysiert die Umstände einer kartellrechtlichen Prüfung von Google-Search.