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Bestpreisklauseln in Internetplattformmärkten im Visier der Wettbewerbsbehörden – Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen

AbhandlungenAnna Wolf-PoschÖZK 2014, 132 Heft 4 v. 1.8.2014

Die Bedeutung des Onlinehandels wächst. Er rückt dadurch zunehmend in das Blickfeld der Wettbewerbsbehörden. Zur Vermeidung eines empfindlichen Bußgelds von maximal 10% des Konzernjahresumsatzes, langwieriger Verfahren und des mit der Untersuchung einhergehenden Imageverlustes ist es für Unternehmen unverzichtbar, auch im Internet im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht zu handeln. Dieser Aufsatz konzentriert sich auf einen Teilbereich des Internethandels, der Behandlung von Bestpreisklauseln (sog „echte Meistbegünstigungsklauseln“) zwischen Plattformbetreibern und Händlern, die ihre Waren auf diesen Plattformen anbieten. Im Zusammenhang mit Bestpreisklauseln sind sowohl im Onlinevertrieb als auch im „traditionellen“ Handel viele wettbewerbsrechtliche Fragen nach wie vor ungeklärt.

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