Vor mehr als zehn Jahren hat der EuGH erstmals klargestellt, dass das Recht auf Schadenersatz in Folge eines Verstoßes gegen EU-Wettbewerbsrecht ein unionsrechtlicher Anspruch ist. Der erwartete Anstieg von Folgeklagen der potentiell durch Kartellrechtsverstöße Geschädigten ist dennoch ausgeblieben. Als Gründe dafür werden diverse prozessuale Hindernisse in den Zivilprozessordnungen der Mitgliedstaaten beklagt. Ein Richtlinienvorschlag der europäischen Kommission soll Abhilfe schaffen. Vielen der verfahrensrechtlichen Hürden, die mit einer entsprechenden Richtlinie beseitigt werden sollen, könnte allerdings bereits jetzt mit kollektiven Schiedsverfahren begegnet werden. Dieser Beitrag zeigt warum und wie.