Zu den derzeit wohl umstrittensten Problemkreisen privater Kartellrechtsdurchsetzung zählt die Frage der Zulässigkeit des Einwandes der Schadensüberwälzung („Passing-on defense“). Das Spannungsverhältnis zwischen der Sicherung effektiver privater Kartellrechtsdurchsetzung auf der einen Seite und der Vermeidung einer ausufernden Inanspruchnahme der Schädiger auf der anderen Seite bildet dabei den Rahmen für die Diskussion. Nachfolgender Beitrag tritt für eine differenzierte Betrachtungsweise ein, mit welcher sowohl die unionsrechtlichen Vorgaben als auch die Prinzipien des österreichischen Schadenersatzrechts in Einklang gebracht werden sollen.