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Rechtsprechungsübersicht

AbhandlungenJohannes Peter GruberÖZK 2013, 134 Heft 4 v. 15.8.2013

Europa

Europäischer Gerichtshof
Beweise. Ein Rechtsmittelführer, der eine Verfälschung von Beweisen durch das EuG behauptet, muss genau angeben, welche Beweise das Gericht verfälscht haben soll.1)1)EuGH 7.1.2004, C-204/00 P, C-205/00 P , C-211/00 P , C-213/00 P , C-217/00 P und C-219/00 P - Aalborg Portland / Kommission, Rdn 50. Er muss die Beurteilungsfehler darlegen, die das Gericht seines Erachtens zu dieser Verfälschung veranlasst haben. Eine Verfälschung von Beweisen ist gegeben, wenn ohne die Erhebung neuer Beweise die Würdigung der vorliegenden Beweise offensichtlich unzutreffend ist.2)2)EuGH 17.6.2010, C-413/08 P - Lafarge SA / Kommission, Rdn 17; EuGH 18.1.2007, C-229/05 P - PKK / Rat, Rdn 37. EuGH 4.7.2013, C-287/11 P - Europäische Kommission / Aalberts Industries, Rdn 50-51.

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