Die vorliegende Replik auf den Beitrag ÖZK 2012, 206 will dort geäußerte Argumente einer differenzierten Betrachtung zugänglich machen. Der vorliegende Beitrag stellt somit einen weiteren Diskussionsbeitrag zur sehr aktuellen Thematik der Verpflichtungszusagen gem § 27 KartG1) dar. Zeitgleich wird die wachsende Kritik an der Transparenz des österreichischen Kartellrechtsvollzuges thematisiert.