Dieser Artikel befasst sich mit der Rechtsdurchsetzung kartellgerichtlicher Entscheidungen. Der Artikel soll einerseits einen Überblick über die exekutive Rechtsdurchsetzung kartellgerichtlicher Entscheidungen sowie die im KartG vorgesehene Möglichkeit der Verhängung von Zwangsgeldern geben. Andererseits werden auch die im AußstrG vorgesehenen Zwangsmittel, die dem Schutz des kartellgerichtlichen Verfahrens vor Verzögerungen dienen sollen, dargestellt.